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Wahlbüro

Gemeindeverwaltung Urdorf
Wahlbüro
Bahnhofstrasse 46
8902 Urdorf  

Telefon:     044 736 51 30
Telefax:     044 734 38 58
E-Mail:      praesidial@urdorf.ch

Das Wahlbüro besteht aus der Gemeindepräsidentin als Vorsitzende, dem Gemeindeschreiber als Sekretär und aus den von der Gemeindeversammlung gewählten dreissig Mitgliedern.

Vorsteherschaft für die Amtsdauer 2010–2014

NameFunktion
Rottensteiner Sandra Präsidentin
Hächler Thomas 1. Vizepräsident
Pauli Jürg 2. Vizepräsident
Keller Urs Sekretär
Büchi Martin Stv. Sekretär
Alioui Sandra Sekretariat

Aufgaben

Die Aufgaben des Wahlbüros sind im Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich sowie in der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich und in der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf geregelt.

Auszug aus dem Gesetz über die politischen Rechte:

Gemeindewahlbüro

a. Im Allgemeinen § 14. In jeder politischen Gemeinde besteht ein Wahlbüro von mindestens fünf Mitgliedern.   Die Gemeindeordnung kann die Mitgliederzahl erhöhen oder dies dem Gemeinderat übertragen. In Gemeinden mit Grossem Gemeinderat legt dieser die Mitgliederzahl fest.   Die Präsidentin oder der Präsident des Gemeinderates steht dem Wahlbüro vor, die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber führt das Sekretariat.
   
b. Urnendienst § 15. In jedem Abstimmungslokal versehen mindestens zwei Mitglieder des Wahlbüros den Urnendienst. Die Präsidentin oder der Präsident des Wahlbüros bezeichnet eines von ihnen als Leiterin oder Leiter.   Die Mitglieder, die Urnendienst leisten, stellen eine geordnete Stimmabgabe sicher, indem sie insbesondere a. die Stimmberechtigung prüfen, b. die Wahlzettel abstempeln, sofern für eine Wahl mehrere Wahl­zettel zur Verfügung stehen, c. das Stimmgeheimnis gewährleisten, d.Ruhe und Ordnung im und um das Stimmlokal sicherstellen.   Bei der vorzeitigen Stimmabgabe an der Urne versehen die von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Wahlbüros bezeichneten Gemeindeangestellten den Urnendienst.

Zu den Abstimmungen/Wahlen