Identitätskarte
Auf den 1. Januar 2003 hat der Bund das Ausweiswesen (Pässe und Identitätskarten) neu geregelt. Die bisherigen Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Um eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie unbedingt persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei kommen. Bitte bringen Sie folgendes mit:
- Amtlicher Ausweis oder Schriftenempfangsschein
- Alte Identitätskarte bzw. alten Pass (sofern vorhanden)
- Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
- 1 Passfoto neusten Datums (für Kinder ab Geburt notwendig)
Die Gebühren sind bei der Bestellung zu bezahlen (bar oder mit EC/Postcard).
Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. vom Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen.
Die Karte wird Ihnen in der Regel innert 10 Arbeitstagen eingeschrieben vom Hersteller direkt nach Hause geschickt.
Die Vorschriften bezüglich Anforderungen an die Passbilder sind unbedingt einzuhalten. Die Fotomustertafel finden Sie hier.
Gültigkeitsdauer (neu ab 1.3.2010)
| Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr | 10 Jahre |
| Für Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre) | 5 Jahre |
*Gebühren (CHF)
| IDK Erwachsene | 70.– |
| IDK Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 35.– |
Not-Identitätskarten können seit 1. Januar 2003 nicht mehr ausgestellt werden.
Kombi-Anträge (Pass und Identitätskarte) müssen neu direkt beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Weitere Informationen über die Identitätskarte erhalten Sie unter folgendem Link, unter www.schweizerpass.ch oder bei der Einwohnerkontrolle Urdorf.


