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Accesskeys

Pass

Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes, geschaffen. Eine zusätzliche Einführungsverordnung des Bundesrates regelt die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 10.

Die bisherigen Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Kindereinträge sind nicht mehr möglich.

Der Pass oder das Kombi (Pass und IDK) sind ab 16. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen.

Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.

Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:

  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
  • Begründung für amtliche Ergänzungen
  • Begründung für Austauschpass

Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.

Provisorischer Pass

Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:

  • Schriftenempfangsschein
  • Personenstandsausweis
  • Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
  • Nachweis der elterlichen Sorge
  • Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
  • Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.

Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten

Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.

 

Gültigkeitsdauer

Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr
10 Jahre
Für Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre)
  5 Jahre
 
 

*Gebühren (CHF)

Pass Erwachsene
140.–
Pass Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
  60.–
Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene
148.–
Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
  68.–
Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder)
100.–
*exklusiv Porto je Ausweis

Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.

Ausstellungsfristen der Ausweise

Pass
10 Arbeitstage**
Provisorischer Pass
1 Stunde

**Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet.

Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich

Sihlquai 253
8005 Zürich
                     
Telefon:    043 259 73 73
Telefax:     043 259 73 74
E-Mail:      passbuero@ds.zh.ch
Internet:    www.schweizerpass.ch

Das Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Erreichbarkeit

Ab Hauptbahnhof Zürich mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
 
Haltestelle Bahnhofquai, Tram Linien 4 und 13 bis Haltestelle Quellenstrasse (Dauer: ca. 6 Minuten)

Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.

  

 
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit
Montag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
08.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 16.00 Uhr
09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr

 

 




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