Pass
Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2009 beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung des Bundes auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Damit sind die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Einführung des Passes 10, des so genannten E-Passes, geschaffen. Eine zusätzliche Einführungsverordnung des Bundesrates regelt die Übergangsphase von den heute ausgestellten Pässen 03 und 06 zum neuen Pass 10.
Die bisherigen Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Kindereinträge sind nicht mehr möglich.
Der Pass oder das Kombi (Pass und IDK) sind ab 16. Februar 2010 zwingend beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder über das Internet www.schweizerpass.ch zu beantragen. Die Gemeinden nehmen ab diesem Datum keine solchen Anträge mehr entgegen.
Eine Beantragung von Pass oder Kombi ohne vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per Telefon oder Internet ist nicht möglich.
Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) muss immer der Schriftenempfangsschein vorgelegt werden. Zudem können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen
- Begründung für amtliche Ergänzungen
- Begründung für Austauschpass
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (siehe www.schweizerpass.ch) entspricht.
Provisorischer Pass
Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Schriftenempfangsschein
- Personenstandsausweis
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge
- Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten, die entwertet werden müssen. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeigen.
Beantragung von Ausweisen von Minderjährigen und Entmündigten
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
Gültigkeitsdauer
| Für Erwachsene ab dem 18. Altersjahr | 10 Jahre |
| Für Kinder und Jugendliche (0-18 Jahre) | 5 Jahre |
*Gebühren (CHF)
| Pass Erwachsene | 140.– |
| Pass Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 60.– |
| Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene | 148.– |
| Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 68.– |
| Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder) | 100.– |
Pass, Kombi und provisorischer Pass müssen anlässlich der Beantragung beim Passbüro bar oder mit Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden.
Ausstellungsfristen der Ausweise
| Pass | 10 Arbeitstage** |
| Provisorischer Pass | 1 Stunde |
**Die Ausweise werden direkt vom Produktionsort mit eingeschriebener Post an die telefonisch oder per Internet bekannt gegebene Zustelladresse gesendet.
Standort und Erreichbarkeit Passbüro Zürich
Sihlquai 2538005 Zürich Telefon: 043 259 73 73Telefax: 043 259 73 74E-Mail: passbuero@ds.zh.chInternet: www.schweizerpass.chDas Passbüro ist rollstuhlgängig eingerichtet.
Erreichbarkeit
Vor dem Passbüro gibt es eine beschränkte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen.
Öffnungszeiten Telefonische Erreichbarkeit Montag 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr Dienstag 08.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch 08.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 18.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr Freitag 08.00 – 16.00 Uhr 09.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 16.00 Uhr


