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Einbürgerung (ordentliche) Ausländer/innen

Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist gleichzeitig der Erwerb des Bürgerrechts des Kantons Zürich sowie der Gemeinde Urdorf verbunden.


Voraussetzungen zur Bürgerrechtserteilung

Ausländische Staatsangehörige, welche sich im ordentlichen Verfahren einbürgern lassen möchten, müssen seit mindestens zwei Jahren in Urdorf wohnhaft sein. Für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton.

Darüber hinaus nennen die Verfassung des Kantons Zürich sowie das Gesetz folgende Einbürgerungsvoraussetzungen:

  • Minimale Wohnsitzerfordernisse
  • Integration in die schweizerischen und die örtlichen Verhältnisse
  • Wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung

In der Regel können die Erfüllung der Wohnsitzerfordernisse, die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit sowie die Beachtung der schweizerischen Rechts­ordnung aufgrund der eingereichten Unterlagen beurteilt werden. Dem gegenüber verlangt die Prüfung der Integration einer Bürgerrechtsbewerberin oder eines Bürgerrechtsbewerbers eine vertiefte Beurteilung durch die Gemeinde.


Beurteilung der Voraussetzungen (Standortbestimmungen)

Zur Feststellung Ihrer Integration arbeitet die Gemeinde Urdorf mit dem Berufs­bildungszentrum Dietikon zusammen. Im Auftrag des Gemeinderates Urdorf führt das Berufsbildungszentrum die Standortbestimmungen (Stao) GESELLSCHAFT, DEUTSCH schriftlich und DEUTSCH mündlich durch. Nähere Angaben und Auskunft, welche Stao Sie absolvieren müssen, erhalten Sie bei der Präsidialabteilung der Gemeinde Urdorf.

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bereits beim Einreichen des Einbürgerungsgesuchs über die verlangten Mindestkenntnisse verfügen sollten.

Wenn Sie die Stao erfolgreich absolviert (bestanden) haben, lädt Sie der Gemeinde­rat zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem er Ihre Integration in die Gemeinde Urdorf zusätzlich mündlich prüft. Dabei wird er Sie zur Organisation, zu den Ange­boten unserer Gemeinde und zum aktuellen Geschehen in Urdorf befragen. Darüber können Sie sich auf unseren Webseiten www.urdorf.ch sowie www.schuleurdorf.ch, in der Gemeindebroschüre „Urdorf kompakt“ oder im „Urdorf aktuell“ etc. informieren.


Überblick über den Ablauf des Einbürgerungsverfahrens

  1. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich prüft Ihr Einbürgerungsgesuch formell. Wenn die formellen Voraussetzungen zur Bürgerrechtserteilung gegeben sind, erhalten wir Ihr Gesuch zur vertieften Beurteilung Ihrer Integration und zur Be­schlussfassung durch den Gemeinderat.

  2. Sobald Ihr Gesuch bei uns eingegangen ist, schicken wir Ihnen die Anmeldung sowie die Rechnung der Prüfungsgebühren für die Standortbestimmungen.

  3. Nach Eingang Ihrer Anmeldung und des Rechnungsbetrages werden wir Sie zu den Standortbestimmungen einladen.

  4. Wenn Sie die Stao erfolgreich absolviert haben, werden Sie zu einem persön­lichen Gespräch mit einem Ausschuss des Gemeinderates eingeladen. Bei diesem Gespräch prüft der Gemeinderat Ihre Integration in der Gemeinde Urdorf resp. Ihr Wissen über die Organisation der Gemeinde sowie die Angebote der Gemeinde Urdorf und das aktuelle Geschehen im Dorf.

  5. Wenn Sie auch dieses Gespräch mit dem Gemeinderat bestehen, wird er be­schliessen, Sie in das Bürgerrecht der Gemeinde Urdorf aufzunehmen. Ihr Ge­such wird anschliessend zur weiteren Prüfung an den Kanton Zürich sowie an das Bundesamt für Migration weitergeleitet.

Sollten Sie die Standortbestimmung oder die Befragung durch den Gemeinderat nicht im ersten Anlauf bestehen, kann der Gemeinderat Ihr Gesuch um mindestens ein halbes Jahr zurückstellen. Sie erhalten dann Gelegenheit, die Standort­beurteilung oder das Interview mit dem Gemeinderat nochmals zu wiederholen.

Fehlen die Voraussetzungen für die Einbürgerung wegen mangelnder Integration, wird der Gemeinderat Ihr Gesuch ablehnen oder Ihnen empfehlen, Ihr Gesuch zurückzuziehen.

Falls Sie nach einer Rückstellung die bestehenden Ziele auch im zweiten Anlauf nicht erreichen, sieht sich der Gemeinderat gezwungen, Ihr Gesuch abzulehnen.


Kosten

Über die Prüfungskosten der Stao werden wir Sie anlässlich der Gesuchsabgabe informieren. Die Gebühren für die Bürgerrechtserteilung durch die Politische Gemeinde Urdorf, den Kanton Zürich und das Bundesamt für Migration finden Sie auf dem entsprechenden Infoblatt  [34.0 KB].


Formulare

Die Gesuchsunterlagen können Sie direkt am Schalter der Präsidialabteilung (Gebäude A/OG 13) beziehen oder via unserem Online-Schalter bestellen.

 

 

 

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