Friedensrichteramt
Tannmattstrasse 27
8902 Urdorf
Verhandlungen finden im Gemeindehaus statt:
Gebäude A/OG 22
Bahnhofstrasse 46
8902 Urdorf
Telefon: 044 734 10 96 (19.00 – 21.00 Uhr)
E-Mail: claudia.hafner@gerichte-zh.ch
Friedensrichter sind Vermittler in Zivilrechtlichen Streitigkeiten. Sie versuchen in der Schlichtungsverhandlung mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, um ihnen den Weiterzug ans Gericht zu ersparen.
Mitarbeiter/in
| Name | Funktion | Büro |
|---|---|---|
| Hafner Claudia | Friedensrichterin | OG 22 |
Aufgaben
- Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
- Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
- Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
- Unterhaltsklagen
Auf Antrag der klagenden Partei können Friedensrichter bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000 einen Entscheid fällen oder sie können bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000 ohne Antrag einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Friedensrichter sind nicht zuständig für:- Mietrecht: Zuständig ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon
- Scheidungen: Begehren können direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien eingereicht werden.
- Ehrverletzungen: Zuständig ist die Polizei/Staatsanwaltschaft
Dienstleistungen
- Bezirksgericht Dietikon
- Bezirksgericht Zürich
- Forderungen und Formulare
- Formular Schlichtungsgesuch Arbeitsrecht
- Formular Schlichtungsgesuch


