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Wahlbüro

Das Wahlbüro besteht aus der Gemeindepräsidentin als Vorsitzende, dem Gemeindeschreiber als Sekretär und aus den von der Gemeindeversammlung gewählten dreissig Mitgliedern.

Die Aufgaben des Wahlbüros sind im Gesetz über die politischen Rechte des Kantons Zürich sowie in der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich und in der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf geregelt.

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