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Allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Urdorf

21. Juli 2022

Aufgrund der seit längerem andauernden niederschlagsfreien Periode, verbunden mit anhaltend hohen Temperaturen, hat der Gemeinderat die Situation, auch im Hinblick auf den bevorstehenden 1. August, bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk und des Feuerns im Freien beurteilt. Sowohl im Wald als auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits kleine Funkenwürfe könnten Brände entfachen. Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Abgesehen von allfälligen vereinzelten geringen Regenschauern am kommenden Dienstag, welche nicht zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen dürften, sind keine Niederschläge angezeigt. Aus diesen Gründen beurteilt der Gemeinderat Urdorf die Waldbrandgefahr als erheblich und hat für das Gemeindegebiet ab sofort ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Dieses allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Das allgemeine Feuerverbot gilt ab sofort bis auf Widerruf durch den Gemeinderat. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Gemeinderat Urdorf

Feuerverbot