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Alterszentrum Weihermatt: Bezirksrat beschliesst Taxrückerstattung von Fr. 5 pro Bewohnendentag für die Jahre 2016 und 2017

30. Juli 2019
Als Folge der überdurchschnittlich hohen Auslastung des Alterszentrums und seiner Interpretation der Kostenrechnungen hat der Bezirksrat die Gemeinde Urdorf mit am 23. Juli 2019 eröffnetem Beschluss angewiesen, ihre Taxordnung bzgl. der Betreuungstaxen rückwirkend für die Jahre 2016 und 2017 um Fr. 5 zu senken. Aus dem Beschluss resultiert eine Rückzahlung von maximal Fr. 1‘825 pro Bewohner bzw. Bewohnerin und Jahr. Der Gemeinderat wird an seiner nächsten Sitzung den Beschluss analysieren und das weitere Vorgehen festlegen.

Heute Dienstag hat der Bezirksrat Dietikon mit der Medienmitteilung „Rückwirkende Senkung der Heimtaxen Urdorf Weihermatt 2016 / 2017“ informiert, dass er die Kostenstruktur des Alterszentrums Weihermatt in Urdorf analysiert und gemäss den Vorgaben des Regierungsrats vom 22. August 2018 eine rückwirkende Taxordnungsanpassung, konkret in der Höhe von Fr. 5, angeordnet hat.

Der Gemeinderat hat den Beschluss des Bezirksrates vom 18. Juli 2019 am 23. Juli 2019 zugestellt erhalten. Anlässlich seiner nächsten Sitzung vom 12. August 2019 wird der Gemeinderat den Beschluss analysieren und das weitere Vorgehen diskutieren. Insbesondere hat er zu prüfen, ob er innerhalb der Rechtsmittelfrist Rekurs erhebt. 

Klarheit und Transparenz im Fokus

In seiner Medienmitteilung quantifiziert der Bezirksrat den an die Bewohnerinnen und Bewohner zurückzuerstattenden Betrag als „sechsstellig“. Diese pauschale Information ist missverständlich und könnte bei den Bewohnenden im Hinblick auf eine allfällige Rückerstattung eine Erwartung wecken, die eine Umsetzung des bezirksrätlichen Beschlusses nicht erfüllen kann. Daher hat sich der Gemeinderat entschieden, im Sinne der Klarheit und Transparenz, sich bereits vor der vertieften Beschlussanalyse zu äussern.

Auslastung des Alterszentrum Weihermatt überdurchschnittlich

Der Bezirksrat hat die Kostenrechnung der Gemeinde geprüft, teilweise anders beurteilt als in den Vorjahren und ist für 2016 und 2017 zum Schluss gekommen, dass ein Betriebsergebnis erzielt wurde, das über der zur Reservebildung für Jahre mit ungenügender Auslastung zulässigen geringfügigen Überdeckung liegt.

Würde der Beschluss des Bezirksrates umgesetzt werden, wären pro Bewohner bzw. Bewohnerin pro Kalenderjahr maximal Fr. 1‘825 zurückzuerstatten (Reduktion der Betreuungstaxen um Fr. 5 x 365 Tage).

Nach der Sanierung und Erweiterung des Alterszentrum Weihermatt, der Inkraftsetzung der Taxordnung 2013 und anfänglich finanziellen Defiziten, konnte die Auslastung des Alterszentrums sukzessive auf 96.16 % (2016) und 99.55 % (2017) erhöht werden. Dies bei einer durchschnittlichen Auslastung im Kanton Zürich von 92.33 % (2016) und 92.49 % (2017). Eine derart hohe Auslastung, das anerkennt auch der Bezirksrat in seinem Beschluss, übertrifft die Erwartungen und spricht für die Qualität des Angebots. Die daraus resultierenden Mehrerträge sind ein wesentlicher Grund für das überschiessende, unerwartete Betriebsergebnis in diesen Jahren.