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Wiederinbetriebnahme von Liegenschaften: Vermeidung von Legionellen im Trinkwasser

6. Mai 2020

Gemäss Entscheid des Bundesrates vom 29. April 2020, können nach dem Lockdown viele Betriebe ab dem 11. Mai 2020 ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. In vielen Liegenschaften stand das Wasser über Wochen still, was die Vermehrung von pathogenen Keimen (Legionellen) begünstigt. Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt.
 

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien, welche praktisch überall in der Natur vorkommen – so auch im Trinkwasser. Legionellen können Krankheiten verursachen. Die Gefahr einer Erkrankung besteht durch das Einatmen von kleinsten Wassertropfen, sogenannten Aerosolen. Dadurch gelangen die Bakterien in die Atemwege und können eine Lungenentzündung verursachen.
 

Was ist bei der Wiederinbetriebnahme zu beachten?

Bei Wiederinbetriebnahme von Liegenschaften ist an allen Entnahmearmaturen das Wasser mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz fliessen zu lassen. Dabei ist es wichtig, mehrere Wasserhähne gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung erfolgt getrennt sowohl für die Warm‐ als auch für die Kaltwasserinstallation. Dabei ist Aerosolbildung zu vermeiden und der Selbstschutz zu beachten. Bei längerem Stillstand wird, je nach Betriebstyp, eine mikrobiologische Abklärung empfohlen.
 

Sind die Wasserversorgungen verantwortlich für die Legionellen im Trinkwasser?

Die Wasserversorgungen sind für eine bakteriologisch einwandfreie Qualität des Trinkwassers bis zum Wasserzähler der Gebäude verantwortlich. Danach steht der Gebäudebesitzer in der Pflicht, insbesondere auch in Bezug auf die Aufbereitung des Warmwassers. Da die Versorger Trinkwasser mit einer deutlich tieferen Temperatur als 20°C abliefern, enthält dieses Legionellen höchstens in sehr tiefen und somit unbedenklichen Konzentrationen.


Die Verantwortlichen von betroffenen Liegenschaften werden aufgerufen, die Thematik zu berücksichtigen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Für detailliertere Angaben wird auf das nachfolgende Merkblatt «Legionellen in Trinkwasserinstallationen – Was muss beachtet werden?» des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) verwiesen.
 

Gemeinderat Urdorf

 

 

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Merkblatt: Legionellen in Trinkwasserinstallationen – Was muss beachtet werden? Download 0 Merkblatt: Legionellen in Trinkwasserinstallationen – Was muss beachtet werden?