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Weitere kommunale COVID-19-Massnahmen beschlossen

14. Januar 2021

Gestern Mittwoch hat der Bundesrat weitere Massnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Der Gemeinderat vollzieht die Beschlüsse auf Gemeindeebene wie folgt:

  • Bibliothek: Die Bibliothek bleibt geschlossen. Der bereits bestehende Abhol- und Lieferservice wird weiterhin angeboten.
     
  • Kunsteisbahn: Die Kunsteisbahn bleibt geschlossen. Davon ausgenommen sind ab kommendem Montag, 18. Januar 2021 die Nutzung durch die Schule sowie durch Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre (Vereinstrainings und Öffentlichkeit). Es besteht eine Ausweispflicht. Begleitpersonen der Kinder ist die Eisbenützung nicht erlaubt und bezüglich deren Aufenthalt gilt die vom Bundesrat beschlossene Regelung, dass Treffen im öffentlichen Raum mit maximal 5 Personen zulässig sind. Der Verpflegungsbetrieb bleibt geschlossen.
     
  • Hallenbad: Das Hallenbad bleibt geschlossen. Davon ausgenommen ist ab kommendem Montag, 18. Januar 2021 die Nutzung durch die Schule sowie für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahre (Vereinstrainings und Öffentlichkeit). Es besteht eine Ausweispflicht. Personen über 16 Jahre sind, ausgenommen Lehrpersonen und Vereinsfunktionäre, nicht zugelassen.
     
  • Mehrzweckhalle Zentrum: Die Mehrzweckhalle Zentrum kann derzeit durch die Schule genutzt werden. Ab kommendem Montag, 18. Januar 2021 steht die Infrastruktur, ohne Duschen, auch den Vereinen für Trainings von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre zur Verfügung.
     
  • Die Sitzungszimmer im Bachschulhaus werden weiterhin vermietet. Es gilt die vom Bundesrat beschlossene Regelung, dass private Treffen mit maximal 5 Personen (mit der Empfehlung aus maximal 2 Haushalten) zulässig sind. Weiterhin nicht vermietet werden kann der Embrisaal.


Die besonderen Öffnungszeiten der Sportbetriebe sowie die weiteren Trainings- und Nutzungsbedingungen sind der Webseite der Gemeinde entnehmbar.

Die Entschädigungsregelung infolge der Einschränkung der Nutzung der öffentlichen Infrastruktur (Jahreskarten, Saisonkarten, Hallengebühren etc.) wird der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt beschliessen und kommunizieren.

Abhängig von den weiteren Pandemie-Entwicklungen sind weitere Massnahmen vorbehalten. Der Gemeinderat appelliert an die Eigenverantwortung und dankt der Bevölkerung für die Einhaltung der Schutzmassnahmen.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung

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