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Heimatschein

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen. Er dient den Einwohnerdiensten als Grundlage zur Erfassung der Personalien und ist bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt. Beim Umzug wird der Heimatschein in die neue Wohnsitzgemeinde verlegt

Bei Namens-, Zivilstands- oder Heimatortänderungen muss der Heimatschein erneuert werden. Für die Ausstellung des Heimatscheines ist das Zivilstandsamt des Heimatortes zuständig.

Die Einwohnerdienste Urdorf können die Personendaten inzwischen mittels einer Schnittstelle elektronisch abrufen. Deshalb ist die Hinterlage des Heimatscheins nicht mehr notwendig.

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