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Individuelle Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Bis anhin konnten sich die Einwohner und Einwohnerinnen direkt bei der IPV Stelle der Gemeinde Urdorf anmelden oder Auskünfte einholen. Ab dem 1. Januar 2022 sind die Abklärungsstellen bei den Gemeinden aufgehoben. Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) übernimmt die gesamte Anspruchsprüfung.

Auf der Webseite der SVA Zürich erhalten Sie alle Informationen.