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Aufenthaltsausweis (Heimatausweis)

Der Aufenthaltsausweis, auch Heimat- oder Interimsausweis genannt, gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. Wochenaufenthalter, Heimaufenthalter) und wird am Aufenthaltsort hinterlegt. Er wird durch die Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt. Der Aufenthaltsausweis ist befristet gültig und muss jeweils nach Ablauf der Frist erneuert werden.

Die Gebühr für einen Aufenthaltsausweis beträgt Fr. 30.–. Diesen können Sie direkt über unseren Online-Schalter bestellen.

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