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Zuzug nach Urdorf - Anmeldung

Sie ziehen neu nach Urdorf. Herzlich willkommen!

Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei den Einwohnerdiensten melden. Bitte planen Sie für die persönliche Anmeldung am Schalter genügend Zeit ein.

Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können alle Einwohnerinnen und Einwohner die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Benötigte Dokumente

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Krankenkassen-Police

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Krankenkassen-Police
  • Immatrikulations-/Studienbestätigung
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zugehörige Objekte