Inhalt
Friedensrichteramt
- Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
 - Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
 - Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
 - Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
 - Unterhaltsklagen
 
Nicht Aufgaben der Friedensrichter sind:
- Mietrecht: Zuständig ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon
 - Scheidungen: Begehren können direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien eingereicht werden.
 - Ehrverletzungen: Zuständig ist die Polizei/Staatsanwaltschaft
 
Kontakt
FriedensrichteramtBahnhofstrasse 46
8902 Urdorf
Tel. 076 334 10 96
claudia.hafner@gerichte-zh.ch
Öffnungszeiten
Zwecks Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Friedensrichterin, Claudia Hafner.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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Zugehörige Objekte
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