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Duale Vorherrschaften während Renaissance

1420 - 1600
Ab 1510 übten die Obervögte von Zürich in Birmensdorf die Macht über Oberurdorf aus, während in Niederurdorf die Junker Steiner in Uitikon das Sagen hatten. Diese Verhältnisse wurden erst 1798 mit der Gründung der helvetischen Republik geändert. Eine "Offnung" von 1423 beschreibt die Pflichten und Rechte der damaligen Bauern, z.B. "Wenn der Abt von Engelberg im Mai und im Herbst in den Meierhof zu Urdorf kommt, soll der Stall mit Dinkelstroh gestreut sein, dass es den Pferden an den Bauch geht."