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Ausblick auf die Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

30. April 2024
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 werden die Stimmberechtigten über zwei Vorlagen beschliessen können. Der Gemeinderat informiert bereits frühzeitig über die Traktanden und deren wesentlichen Inhalte.

Die nächste Gemeindeversammlung ist auf Mittwoch, 19. Juni 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zentrum vorgesehen. Nebst der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2023 liegt die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung bezüglich Mehrwertausgleich zur Genehmigung vor. Zudem wird der auf Ende Juni 2024 zurücktretende Wer-, Ver- und Entsorgungsvorstand Urs Rimensberger verabschiedet.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird per 16. Mai 2024 auf www.urdorf.ch amtlich publiziert. Die detaillierte Weisung ist gleichentags verfügbar.

Jahresrechnung 2023 der Politischen Gemeinde

Bei einem Aufwand von Fr. 80’825'635 und einem Ertrag von Fr. 84’238'538 weist die Jahresrechnung 2023 einen Ertragsüberschuss von Fr. 3’412'903 aus. Das gegenüber dem Budget um rund 1,4 Mio. Franken bessere Ergebnis ist im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Gemeindesteuern (Fr. + 3,1 Mio.) und den Grundstückgewinnsteuern (Fr. + 2,4 Mio.), Minderaufwendungen bei der Gesetzlichen wirtschaftlichen Hilfe (Fr. - 1,0 Mio.) sowie einer effektiven Kostenkontrolle zurückzuführen. Belastet wird das Ergebnis durch Mehraufwendungen bei der Bildung (Fr. + 1,2 Mio.), einem tieferen Jahresgewinn beim Alterszentrum (Fr. - 0,9 Mio.) sowie einem tieferen Finanzausgleich aufgrund der höheren Steuererträge respektive höheren Steuerkraft (Fr. - 3,0 Mio.). Der Finanzhaushalt weist per Ende 2023 ein Nettovermögen von Fr. 10,9 Mio. aus.

Teilrevision der Bau- und Zonenordnung: Mehrwertausgleich

Das Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass sie erhebliche planungsbedingte Vorteile - so genannte Mehrwerte - mindestens bei Einzonungen ausgleichen. Der Kantonsrat verabschiedete am 28. Oktober 2019 das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz (MAG), das diese bundesrechtlichen Vorgaben mit dem kantonalen Mehrwertausgleich umsetzt und zudem den Gemeinden die Möglichkeit einräumt, auch bei Um- und Aufzonungen eine kommunale Abgabe zu erheben. Die ausführende Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) wurde am 30. September 2020 vom Regierungsrat erlassen. MAG und MAV regeln den Ausgleich von planungsbedingten Vorteilen bei Ein-, Um- und Aufzonungen und traten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Die Gemeinden können in der Folge entscheiden, ob sie eine kommunale Mehrwertabgabe einführen möchten. Ein Verzicht ist gestützt auf die jüngste Gesetzgebung der eidgenössischen Räte wieder möglich. Möchte eine Gemeinde eine kommunale Mehrwertabgabe auf planungsbedingten Vorteilen (Mehrwerten) erheben, braucht es vor dem Vollzug eine entsprechende Vorschrift in der kommunalen Bauordnung (BauO). Wenn sich eine Gemeinde für eine Einführung des Mehrwertausgleichs entscheidet, fliessen die Abgaben in den kommunalen Fonds und stehen anschliessend zur Verfügung, um den öffentlichen Raum zu gestalten. Dies kann die Gestaltung von Parks und Grünanlagen umfassen wie auch die Verbesserung des Lokalklimas oder das Erstellen von sozialen Infrastrukturen, wie beispielsweise soziale Treffpunkte oder ausserschulische Einrichtungen. Das zu erlassene Fondsreglement bildet die Rechtsbasis dafür. Der alternative Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge, welche Sachleistungen anstelle einer monetären Abgabe definieren, ist nur mit der Einführung des Mehrwertausgleichs zulässig.

Der Gemeinderat Urdorf beantragt mit der vorliegenden Teilrevision der Bau- und Zonenordnung die Einführung eines Mehrwertausgleichs mit einem Abgabesatz von 40 % und einer Freifläche von 2'000 m2. Damit wird ein gerechter Ausgleich zwischen den Planungs-Mehrwerten der begünstigten Grundeigentümer und der daraus resultierenden Belastung des Gemeindehaushaltes und der Bevölkerung Rechnung getragen. Die Mehrwertabgabe soll, im Sinne der Wesentlichkeit, vor allem bei grösseren Vorhaben zum Zuge kommen. Daher wird die grösstmögliche Freifläche beantragt. Der Gemeinderat Urdorf möchte die Mehrwertabgaben insbesondere bei grösseren Gebieten in Form von städtebaulichen Verträgen ausgleichen. Dabei können die betroffenen Grundeigentümer gemeinsam mit der Gemeinde zweckdienliche Sachleistungen anstelle einer monetären Abgabe definieren.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung