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Amtliche Publikation: Notariatskreis Schlieren, Erneuerungswahl der Notarin / des Notars für die Amtsdauer 2026-2030, Wahlanordnung

17. Oktober 2025

Notariatskreis Schlieren
(Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Bonstetten, Schlieren, Stallikon, Uitikon, Urdorf und Wettswil)

Der Stadtrat Schlieren hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl der Notarin/des Notars für die Amtsdauer 2026-2030, gestützt auf die massgeblichen Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), auf Sonntag, 8. März 2026, angeordnet. 

Die Wahl wird nach den Vorschriften des GPR, der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und des Notariatsgesetzes (NotG) an der Urne im Mehrheitswahlverfahren durchgeführt. 

Wahlvorschläge mit Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses der vorgeschlagenen Person sind bis spätestens Mittwoch, 26. November 2025, 15.30 Uhr, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, einzureichen (Poststempel gilt nicht). 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen können frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Stadtkanzlei (stadtkanzlei@schlieren.ch,
Tel. 044 738 15 76) erhältlich oder stehen unter www.schlieren.ch zum Download bereit. 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichts gemäss § 8 NotG besitzt. Auf einem Wahlvorschlag darf höchstens eine wählbare Person als Kandidierende für die Notarin/den Notar aufgeführt sein (§ 50 Abs. 1 GPR). Die vorgeschlagene Person muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf und Adresse auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Weiter sind die Parteizugehörigkeit sowie der Zusatz "bisher", wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat, aufzuführen
(§ 24 Abs. 1 lit. a–f VPR). Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (§ 24 Abs. 2 VPR). 

Jede Person darf höchstens auf einem Wahlvorschlag und dort höchstens einmal genannt sein
(§ 50 Abs. 2 GPR). 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Schlieren (§ 51 Abs. 1 GPR), unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse, eigenhändig unterzeichnet sein (§ 24 Abs. 3 VPR). Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden (§ 51 Abs. 2 GPR). Die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlags können für den Verkehr mit den Behörden eine Vertreterin bzw. einen Vertreter und deren oder dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter bezeichnen. Wenn sie keine zur Vertretung ermächtigte Person bezeichnen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben (§ 51 Abs. 3 GPR). Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden (§ 24 Abs. 4 VPR). 

Für die Wahl der Notarin/des Notars wird ein leerer Wahlzettel mit Beiblatt verwendet
(§ 55 Abs. 1 GPR). Auf dem Beiblatt werden die definitiv vorgeschlagenen Kandidierenden jeweils in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt (§ 62 Abs. 2 GPR). Die stille Wahl ist möglich (§ 54 Abs. 1 GPR). 

Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang
(§ 84 a Abs. 1 GPR). Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 14. Juni 2026 durchgeführt. In diesem Fall können bis am Mittwoch, 18. März 2026, 15.30 Uhr, beim Stadtrat Schlieren, Stadtkanzlei, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden (Poststempel gilt nicht).

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

Stadtrat Schlieren
Schlieren, 17. Oktober 2025 

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Wahlvorschlagsformular Notarin/Notar (PDF, 305.59 kB) Download 0 Wahlvorschlagsformular Notarin/Notar