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Informationen zum Winterdienst 2025/2026
Die Mitarbeitenden des Werkhofs der Gemeinde Urdorf sind auch in diesem Winter darauf vorbereitet, das Gehweg- und Strassennetz der Gemeinde in gutem Zustand zu halten. Wie in den vergangenen Jahren wird der Winterdienst ebenfalls mit tatkräftiger Unterstützung von Privaten sichergestellt.
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen (insbesondere entlang von Buslinien und der Limmattalbahn-Achse), Fusswegen und öffentlichen Plätzen in bewohnten Gebieten sowie auf öffentlichen Parkplätzen. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht.
Die wichtigsten Prioritätensetzungen beim Winterdienst:
- Dringlichkeitsstufe 1
Buslinien und Achse Limmattalbahn (soweit Gemeinde zuständig), Strassen mit starkem Gefälle
- Dringlichkeitsstufe 2
Bus- und Limmattalbahnhaltestellen, Trottoirs, öffentliche Treppen
- Dringlichkeitsstufe 3
Übrige Strassenabschnitte, Fussgängerstreifen, Sammelstellen
Wichtige Angaben zum Winterdienst:
- Die Glatteisbekämpfung wird bei entsprechenden Witterungsbedingungen (auch ohne Schnee) durchgeführt.
- Zwischen 00.00 Uhr und 04.00 Uhr darf kein Winterdienst erwartet werden (Nachtruhe).
- Private Haus- und Garageneinfahrten sowie Hauszugänge müssen von den Grundeigentümer/innen selbst freigehalten werden. Es besteht kein Anspruch auf Dienstleistungen, die nicht im öffentlichen Interesse sind.
- Zur Glatteisbekämpfung werden nur die nach der Stoffverordnung des Bundes zugelassenen Auftaumittel verwendet, zur Hauptsache Natrium und Calciumchlorid, in Ausnahmefällen kann diese Anwendung mit Splitt oder Sand ergänzt werden.
- Auf Waldstrassen, Flur- und Wanderwegen wird zu Gunsten der Umwelt auf den Einsatz von Taumitteln verzichtet.
Bitte beachten Sie, dass Urdorf einen reduzierten Winterdienst praktiziert. Dieser ist insofern reduziert, als dass auf ebener Strasse Schnee und Eis nicht in erster Priorität bekämpft werden. Autofahrende sollen beim Parkieren darauf achten, dass die Gehwege frei bleiben, damit die öffentlichen Fusswege für die Fahrzeuge des Winterdienstes zugänglich sind. Ebenso sind Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass die Strassen- und Gehwegräume frei sind und die Winterdienstfahrzeuge ungehindert passieren können.
Für die Schneeräumung der Birmensdorfer- und der Feldstrasse ist der Kanton zuständig. Die Schneeräumung des Trassees und der Gleisanlagen der Limmattalbahn (LTB) erfolgt durch die Bahnbetreiberin. Die Gemeinde Urdorf ist insbesondere für den Winterdienst im Bereich der Kreuzungen LTB/Strasse und der Haltestellen zuständig. Der Winterdienst auf den Perronanlagen des Bahnhofs Weihermatt und des Bahnhofs Urdorf wird durch Unterhaltsequipen der SBB sichergestellt.
Bei Fragen zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an den Werkhof, Tel. 044 734 58 65 oder per E-Mail an werkhof@urdorf.ch. Für Notfälle steht Ihnen der 24h-Pikettdienst unter Tel. 044 734 58 60 zur Verfügung (November – Ende März).
Werkabteilung