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Amtliche Publikation: Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 26. November 2025
Die Gemeindeversammlung hat am 26. November 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
- Budget 2026 (inkl. Festsetzung des Steuerfusses auf 115 %): Genehmigt
- Sanierung der Birmensdorfer- und Redimensionierung der Feldstrasse, Kreditabrechnung des kommunalen Kostenanteils: Genehmigt
- Initiative «Mehr Fussball-Trainings- und Spielmöglichkeiten, mehr Sporthallen-Kapazitäten für Vereine», Kreditabrechnung: Genehmigt
- Einzelinitiative von Frédéric Chanson betreffend «Kommunale Sammelstrassen und regionale Verbindungsstrassen bleiben T-50»: Die Initiative wurde abgelehnt.
- Einzelinitiative von Frédéric Chanson betreffend «Liberalisierung der Urdorfer Verkehrsstrategie»: Die Initiative wurde zurückgezogen.
Das Versammlungsprotokoll kann nach der Prüfung und Unterzeichnung durch die Stimmenzähler im Gemeindehaus eingesehen werden.
Die Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte kann innert 5 Tagen schriftlich mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz geltend gemacht werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden sind. Im Übrigen kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Rekursschrift ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen.
Gemeinderat Urdorf
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- Gemeindeversammlung Urdorf