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Amtliche Publikation: Schürhofweg, Jakob-Schälchlistrasse bis Im Grüt, Ersatz der Wasserleitung und Ausbau der Kanalisation: Freigabe, gebundene Kredite, Auftragsvergaben
Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 13. April 2026:
Im «Schürhofweg», im Abschnitt «Jakob-Schälchli-Strasse bis Im Grüt», muss die bestehende Asbestzementleitung der Wasserversorgung aufgrund ihres Alters ersetzt werden. Gleichzeitig muss eine neue Abwasserleitung im Trennsystem im gleichen Abschnitt erstellt werden, da die heutige Kanalisation «Im Grüt» hydraulisch überlastet ist und es regelmässig bei Regenereignissen zu Austritten aus der Kanalisation kommt.
Für das Projekt wurde zulasten der Investitionsrechnung für das Rechnungsjahr 2026 folgender, gebundener Kredit bewilligt: Fr. 630'000 exkl. MwSt.
Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 Gemeindegesetz, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist. Die Ausgaben gelten als gebunden, weil der Wasserleitungsersatz aufgrund des Alters der Leitung gegeben und der Ausbau der Kanalisation eine aus dem GEP erforderliche Massnahme ist. Die Überlastung der Kanalisation hatte bereits Auswirkungen auf Dritte (Rückstau in Liegenschaften bei starken Regenereignissen).
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs erhoben werden
(§ 19 ff. VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Werkabteilung