Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026:
Das Gebiet «Chilstig» wird heute von der Zone «Weid» über eine Stichleitung versorgt. Die Leitung stammt aus den Jahren 1985 und 1914 und soll aufgrund ihres Alters ersetzt werden. Zudem stehen den Liegenschaften aufgrund des geringen statischen Drucks nicht genügend Löschwassermengen zur Verfügung. Das Generelle Wasserversorgungsprojekt (GWP) empfiehlt deshalb die Erstellung einer neuen Verbindungsleitung von Seite «Stockmatt» und eine Versorgung des Gebietes von der Zone «Kleibersmättli» mit rund 6 bar höherem Versorgungsdruck. Im Jahr 2023 wurde auf der Seite «Stockmatt» bereits ein Leitungsabschnitt erstellt und der Anschluss für die aktuelle Etappe somit vorbereitet.
Ein Teil der Liegenschaften im «Chilstig» sind noch nicht am öffentlichen Trinkwasser- bzw. Abwasserleitungsnetz angeschlossen. Diese Liegenschaften werden bis anhin über sich auf dem Grundstück befindliche, private Anlagen versorgt. Aufgrund der teilweise fehlenden Anschlüsse der Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird mit dem Projekt durch die Gemeinde die notwendige Groberschliessung erstellt.
Für das Projekt wurden zulasten der Investitionsrechnung für das Rechnungsjahr 2026 folgende, gebundene Kredite bewilligt:
Für die Wasserversorgung Fr. 370'000 exkl. MWST
Für die Abwasserentsorgung Fr. 270'000 exkl. MWST
Es handelt sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 103 Gemeindegesetz, für deren Bewilligung der Gemeinderat zuständig ist. Die Ausgaben gelten als gebunden, da die bestehende Wasserleitung aufgrund ihres Alters und aufgrund des unzureichenden Löschwasserschutzes ersetzt werden muss. Ebenso liegt die rechtliche Verpflichtung zur Erstellung von Groberschliessungsanlagen (Schaffen der Baureife) von Liegenschaften in der Verantwortung der Gemeinde Urdorf.
Gegen diesen Beschluss kann von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs erhoben werden
(§ 19 ff. VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Werkabteilung