Inhalt
Generelles Feuerverbot im Freien
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr, Stufe 4 (grosse Gefahr) von 5 gilt im ganzen Kanton Zürich seit dem 26. Juni 2026 ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Auch ausserhalb des Waldes ist es extrem trocken. Es herrscht die höchste Trockenheitsstufe. Gemäss den aktuellen Prognosen ist trotz vereinzelten Niederschlägen kurzfristig keine nachhaltige Entspannung der Situation zu erwarten.
Gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeinderat mittels Präsidialverfügung vom 20. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Urdorf erlassen:
Das allgemeine Feuerverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Urdorf gilt ab 21. Juli 2026 bis auf Widerruf. Es gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerwerk.
Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
Übertretungen werden nach § 38 in Verbindung mit § 1 und 12 des Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen bestraft.
Im Siedlungsgebiet sind ausschliesslich Gas- und Elektrogrills auf stabilem Untergrund und unter Aufsicht erlaubt. Die allgemeinen VerhaltensregelnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Umgang mit Feuer sind einzuhalten. Die aktuelle Gefahrenstufe und die Massnahme sind auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) einsehbar: www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung weiterhin auf, umsichtig und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen (bspw. Verzicht, Autos und Vorplätze zu waschen, Rasenflächen, Sträucher und Gärten allgemein minimal oder nicht bewässern, Verzicht, Swimming-Pools zu befüllen, Reduktion des Wasser-Haushaltsverbrauchs auf ein Minimum usw.).
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für eine vorläufig freiwillige Unterstützung dieser Trinkwasser-Massnahmen.
Umweltabteilung