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Amtliche Publikation: Allgemeines Feuerverbot innerhalb des Siedlungsgebietes Urdorf per 28. August 2026 aufgehoben
Gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeinderat mittels Präsidialverfügung vom 20. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Urdorf erlassen.
Aufgrund der aufgetretenen Niederschläge der vergangenen Wochen und den zu erwartenden tieferen Temperaturen wird sich die allgemeine Brandgefahr entschärfen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat Urdorf das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet, konkret innerhalb des Siedlungsgebietes, per 28. August 2026 aufgehoben.
Dennoch ist grosse Vorsicht geboten. Es besteht weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, beim Statthalteramt Bezirk Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und der allfälligen Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung