Inhalt

Aufhebung allgemeines Feuerverbot im Gemeindegebiet ausserhalb des Waldes

28. August 2026

Gestützt auf § 18 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeinderat mittels Präsidialverfügung vom 20. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Urdorf erlassen.

Aufgrund der aufgetretenen Niederschläge der vergangenen Wochen und den zu erwartenden tieferen Temperaturen wird sich die allgemeine Brandgefahr entschärfen. Aus diesem Grund wird das allgemeine Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet per 28. August 2026 aufgehoben.

Es besteht jedoch weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Das durch den Kanton erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt weiterhin bestehen. Das Feuerverbot umfasst:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten (bspw. Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen, Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen, Grillasche nicht unachtsam entsorgen usw.). Bei Wind ist ganz auf Feuer im Freien zu verzichten.

Die allgemeinen VerhaltensregelnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Umgang mit Feuer sind einzuhalten.

Die aktuelle Gefahrenstufe und die Massnahme sind auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einsehbar.

Umweltabteilung