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Ausblick auf die Gemeindeversammlung vom 25. November 2026, 19.00 Uhr

14. Oktober 2026
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 25. November 2026 werden die Stimmberechtigten über drei Vorlagen beschliessen können. Der Gemeinderat informiert bereits frühzeitig über die Traktanden und deren wesentlichen Inhalte.

Die nächste Gemeindeversammlung ist auf Mittwoch, 25. November 2026, 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zentrum vorgesehen. Nebst der Beschlussfassung zum Budget 2027 liegen der Private Gestaltungsplan «Fadmatt Nord», sowie die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk», vor. Ebenso vorgesehen ist der traditionelle Apéro.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird per Donnerstag, 22. Oktober 2026 auf www.urdorf.ch amtlich publiziert. Die detaillierte Weisung ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2026 verfügbar.

Budget 2027

Im Budget 2027 wird bei einem Aufwand von Fr. 94'554'400 und einem Ertrag von Fr. 94'268'000 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 286'400 gerechnet. Dieser wird dem Eigenkapital belastet. Im Budget 2026 wurde ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'205'800 ausgewiesen. Das Ergebnis verbessert sich im Vergleich zum Vorjahresbudget im Wesentlichen aufgrund der Gemeindesteuern (Fr. + 0,8 Mio.) und dem Finanzausgleich (Fr. + 2,7 Mio.), welcher durch das höher geschätzte kantonale Mittel steigt. Negativ beeinflusst wird das Ergebnis durch höhere Aufwendungen in der Bildung (Fr. + 1 Mio.) aufgrund steigender Kosten in der Sonderschulung und in der Gesundheit (Fr. + 1 Mio.) aufgrund steigender Kosten in der Pflegefinanzierung und der ambulanten Krankenpflege sowie den tiefer erwarteten Grundstückgewinnsteuern (Fr. - 0,5 Mio.).

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vorläufigen Zahlen der laufenden Periode wird bei gleichbleibendem Steuerfuss von 115 % mit einem höheren einfachen Steuerertrag (100 %) für die Steuerperiode 2027 von Fr. 31,8 Mio. gerechnet (Budget 2026 Fr. 31,5 Mio.).

Im Verwaltungsvermögen sind Nettoinvestitionen in der Höhe von Fr. 17'616'000 geplant. Gesamthaft resultieren ordentliche Abschreibungen in der Höhe von Fr. 4'059'000. Das Nettovermögen des Finanzhaushaltes wird um rund Fr. 15 Mio. abnehmen. Im Finanzvermögen sind keine Veränderungen geplant.

Der Bilanzüberschuss von Fr. 77'061'741 per 31. Dezember 2025 wird sich unter Berücksichtigung der Budgets 2026 und 2027 per 31. Dezember 2027 auf Fr. 75'569'541 verringern.

Privater Gestaltungsplan «Fadmatt Nord»

Östlich des Zentrums der Gemeinde Urdorf liegt die Wohnüberbauung «Fadmatt Nord» (Parzelle Kat.-Nr. 5291). Die Eigentümerin Swiss Life AG realisierte in den Jahren 1982, 1985 und 1987 in drei Etappen insgesamt 143 Wohnungen sowie eine Arztpraxis. Die Fassaden aus rot/orangen Faserzement-Schindeln und die Freiräu-me sind charakteristisch für die Siedlung. Die Siedlung wird vom öffentlichen «Pulve-riweg» durchquert (Dienstbarkeit z.G. Gemeinde). Die Gebäude weisen aufgrund ihrer fortgeschrittenen Lebensdauer Sanierungsbedarf auf. Die Grundeigentümerin hat sich für eine qualitätsvolle Sanierung im Bestand mit gezielten Aufstockungen und Neubauten entschieden. Dabei liegt der Fokus darauf, die Verdichtung harmonisch in die bestehende Struktur zu integrieren, sodass attraktive Freiräume und der grüne Charakter der Umgebung weitestgehend erhalten bleiben können. Im Sinne der umfassenden Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte hat sich die Grundeigentümerin entschieden, die Wohnsiedlung in sozial verträglichen Etappen und in bewohntem Zustand zu sanieren und zu verdichten. Zudem sollen neu ein Doppelkindergarten (Ersatz für Kindergarten Krummacker I & II) und eine zweite öffentliche Durchwegung in der Siedlung realisiert werden. Der auszugleichende Mehrwert wird in Form von Wohnraum zu Kostenmiete abgegolten. Die Grundeigentümerin erhöht zudem von sich aus den Anteil des Wohnraums zu Kostenmiete auf 10 %. Das heutige Projekt wurde im Rahmen eines Studienauftrages als Sieger- und Richtprojekt juriert und gestützt auf die Bedürfnisse der Siedlung und des Umfeldes, wo möglich und sinnvoll, weiterentwickelt. Für die Realisierung benötigt es einen privaten Gestaltungsplan. Dieser sichert den langfristigen Erhalt der Siedlung, eine sozialverträgliche Erneuerung ohne Leerkündigungen und ein sorgfältig, in einem mehrjährigen Planungsprozess, erarbeitetes Projekt. Der vorliegende Gestaltungsplan wurde vom Gemeinderat geprüft und wird zur Abstimmung beantragt.

Der Gemeinderat Urdorf begrüsst die geplante qualitätsvolle Entwicklung des Gebiets «Fadmatt Nord» und erachtet die Vorlage des privaten Gestaltungsplanes als sorgfältig ausgearbeitet und bewilligungsfähig.

Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk»

Die eingereichte Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» verlangt eine Änderung von Art. 12 der Polizeiverordnung der Gemeinde Urdorf. Das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk soll ganzjährig verboten werden - auch am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr. Für besondere Veranstaltungen soll der Gemeinderat Ausnahmebewilligungen erteilen können.

Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs mit Beschluss vom 22. Juni 2026 für gültig erklärt. Die Änderung der Polizeiverordnung fällt in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Die Einzelinitiative wird deshalb den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet.

Gemäss der geltenden Polizeiverordnung der Gemeinde Urdorf ist das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk am 1. August sowie in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet. Für besondere Veranstaltungen kann eine Bewilligung erteilt werden.

Der Gemeinderat empfiehlt, die Einzelinitiative anzunehmen.

Die Initianten empfehlen, der Einzelinitiative zuzustimmen.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung

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