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Coronavirus: Kommunale Lockerungsmassnahmen ab 24. Juni 2020

22. Juni 2020

Als Folge der Beschlüsse des Bundesrates vom 19. Juni 2020 hat der Gemeinderat folgende weiteren Lockerungs-Schritte im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen:

  • Das Bachschulhaus kann weiterhin als Sitzungslokalität gemietet werden. Die maximale Personenanzahl pro Raum beträgt unverändert 8 Personen. Die Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten. Seitens Veranstalter hat wenn nötig ein Schutzkonzept vorzuliegen.
  • Der Embrisaal steht als räumlich grössere Alternative zum Bachschulhaus weiterhin ausschliesslich als Sitzungslokalität zur Verfügung. Die maximale Personenanzahl beträgt ab 24. Juni 2020 neu, abgeleitet von der verfügbaren Fläche inkl. Bühne, 70 Personen. Die Abstands- und Hygieneregelungen sind einzuhalten. Seitens Veranstalter hat wenn nötig ein Schutzkonzept vorzuliegen.
  • Die Mehrzweckhalle Zentrum kann weiterhin gemietet werden. Die maximale Kapazität beträgt, auch, weil keine Sektoren gebildet werden können, 300 Personen. Seitens Veranstalter hat wenn nötig ein Schutzkonzept vorzuliegen.
  • Das Freibad bleibt geöffnet. Weitere Lockerungs-Schritte, bsp. das Öffnen von Wasserrutsche und Sprungturm oder die Erhöhung der in den Schwimmbecken erlaubten Personenanzahl, werden nach Massgabe der betrieblichen Erfahrungen und der Schutzkonzept-Empfehlungen geprüft. Da die Mitarbeitenden des Hallenbades im Freibad zur Unterstützung der Umsetzung des Freibad-Schutzkonzeptes eingesetzt werden, bleibt das Hallenbad weiterhin geschlossen.

Weitere Lockerungsmassnahmen werden zur gegebenen Zeit beurteilt, beschlossen und kommuniziert.

Gemeinderat Urdorf