Inhalt
Zuzug
Herzlich willkommen!
Bitte melden Sie sich innert 14 Tage seit Zuzug online via eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an. Die Abmeldung beim alten Wohnort muss bereits erfolgt sein.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.
Hilfreiche Dokumente zum Thema Zuzug finden Sie unter den Dokumenten und Links.
Kontakt
Hundewesen
Vor der Anschaffung eines Hundes
- Haftpflichtversicherung abschliessen mit mindestens CHF 1 Million Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
- Sich vergewissern, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der zentralen Datenbank AMICUS gemeldet ist.
- Abklären, ob es sich nicht um einen Hund der Rassetypenliste II handelt, da die Haltung verboten ist.
- Hundeschule (bewilligte Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner) suchen
Neue Hundehaltende
- Die Erstregistrierung eines Hundehaltenden erfolgt bei der Wohnsitzgemeinde. Diese registrieren die Person im AMICUS und generieren eine Personen-ID.
Neuer Hund
- Ein neuer Hund muss vom Tierarzt gechipt und im AMICUS erfasst werden. Der Tierarzt weist den neu registrierten Hund im AMICUS der entsprechenden Personen-ID des Halters zu.
Pflichten
- Alle Hunde bzw. alle Welpen müssen vor der Abgabe oder aber spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) bei ihrer Wohnsitzgemeinde anzumelden.
- Hundehaltende müssen bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohnsitzgemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) abgeben.
- Namens- und Adressänderungen müssen den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde mitgeteilt werden.
- Wer einen Hund abgibt oder neu übernimmt ist verpflichtet, dies bei AMICUS zu melden bzw. zu erfassen. Dasselbe gilt bei Todesfall. Alle Mutationen sind zudem den Einwohnerdiensten der Wohnsitzgemeinde mitzuteilen.
Gebühren
- Die Hundeabgabe erfolgt jährlich jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) im Voraus. Die Jahresabgabe beträgt Fr. 105.00 pro Hund.
- Für Hunde, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember taxpflichtig werden, ist die Hälfte der Taxe zu entrichten.
- Verstirbt ein Hund zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni, können die Hundehaltenden die Hälfte der Taxe zurückfordern.
- Wird ein Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt, wird keine zusätzliche Taxe fällig.
- Die einmalige Anmeldegebühr pro Hund beträgt Fr. 20.00.
Ausbildung
Theoriekurs
- Ersthundehaltende müssen einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
- Der Theoriekurs ist verpflichtend für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende, die in den letzten zehn Jahren keinen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.
- Die theoretische Ausbildung ist frühestens ein Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu absolvieren. Die theoretische Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Praktischer Ausbildungskurs
- Wer sich ab 1. Juni 2025 neu einen Hund anschafft oder mit einem Hund in den Kanton Zürich zuzieht, der jünger als 10 Jahre ist, muss einen praktischen Hundekurs absolvieren. Die praktische Ausbildung soll frühestens ab Vollendung des sechsten Lebensmonats beginnen und spätestens zwölf Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich abgeschlossen sein.
Sowohl für den theoretischen wie auch den praktischen Ausbildungskurs sind in der Hundeverordnung einige Ausnahmen definiert.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen des Veterinäramtes Kanton Zürichs für Hundehaltende
Zuzug nach Urdorf - Anmeldung
Sie ziehen neu nach Urdorf. Herzlich willkommen!
Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei den Einwohnerdiensten melden. Bitte planen Sie für die persönliche Anmeldung am Schalter genügend Zeit ein.
Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.
Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können alle Einwohnerinnen und Einwohner die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.
Benötigte Dokumente
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Krankenkassen-Police
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Krankenkassen-Police
- Immatrikulations-/Studienbestätigung
- Anmeldegebühr Fr. 40.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |