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Wegzug

Sie ziehen von Urdorf weg.

Wer von Urdorf wegzieht, muss den Wegzug innert 14 Tagen (seit Wegzug) bei den Einwohnerdiensten melden. Die Abmeldung kann online via eUmzugCH oder persönlich am Schalter erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache mit den dazugehörigen Dokumenten zwingend.

Weitere Informationen zur Abmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.

Wegzug von Urdorf - Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Der Wegzug aus Urdorf ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Weg…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Der Wegzug aus Urdorf ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug, den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.

Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH.

Falls Sie beabsichtigen die Schweiz zu verlassen, kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.

Benötigte Dokumente

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis

Gebühren

Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.


Wegzug ins Ausland

Schweizer Staatsangehörige

Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen. 

Weitere Informationen für Auslandschweizer erhalten über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.


Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden.


Gebühren

Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) benötigen, kostet diese Fr. 30.-.

Zugehörige Objekte