Inhalt

Friedensrichteramt

Aufgaben
  • Forderungsklagen aus privaten und geschäftlichen Beziehungen (Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (Lohn, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Bäume, Sträucher, Lärm usw.)
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilung)
  • Unterhaltsklagen

Nicht Aufgaben der Friedensrichter sind:
  • Mietrecht: Zuständig ist die "Paritätische Schlichtungsstelle" am Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon
  • Scheidungen: Begehren können direkt beim Bezirksgericht am Wohnsitz einer der Parteien eingereicht werden.
  • Ehrverletzungen: Zuständig ist die Polizei/Staatsanwaltschaft

Öffnungszeiten

Zwecks Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Friedensrichterin, Claudia Hafner.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

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