Inhalt
Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung unterstützt Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen auf Unterstützung angewiesen sind. Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der AHV/IV «hilflos» und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten.
Die Fachstelle unterstützt Sie gerne bei Fragen oder beim Ausfüllen des Antrags. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gesundheitsabteilung | 044 736 51 25 | gesundheit@urdorf.ch |