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Ordentliche Einbürgerung Ausländer/innen

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben. Mehr Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren, wie Zielgruppen, Voraussetzungen und Vorgehen, finden Sie hier.

Zur Klärung, ob dieses Verfahren für Sie zur Anwendung kommt, finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einen Einbürgerungs-Checker (Kann ich mich einbürgern lassen?).

Reichen Sie Ihr Einbürgerungsgesuch mit allen erforderlichen Unterlagen dem Gemeindeamt des Kantons Zürich ein. Die Gesuchsunterlagen können direkt online eingereicht werden.

Lernstuben zur Vorbereitung auf die Standortbestimmung
Damit Sie sich als Bewerber/In optimal auf die Standortbestimmung vorbereiten können, bieten die Lernstuben Dübendorf sowie Altstetten sogenannte Übungslektionen an, bei welchen sie von Fachpersonen auf die Prüfungen vorbereitet werden und offene Fragen klären können:

Die Lernstube Altstetten bietet auf Voranmeldung jeweils am Dienstag Nachmittag entsprechende Kurse an. Falls Sie an diesem Angebot interessiert sind, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig (mind. eine Woche im Voraus) mitzuteilen unter: praesidial@urdorf.ch. 

Die Lernstube Dübendorf bietet das Angebot auch ohne Voranmeldung an. Bitte informieren Sie sich hierzu selbstständig über die Homepage der Lernstube Dübendorf.

Mit dem Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist gleichzeitig der Erwerb des Bürgerrechts des Kantons Zürich sowie der Gemeinde Urdorf verbunden.

Voraussetzung der Grundkenntnisse Sprache und Schweiz / Kanton / Gemeinde
Eine Einbürgerung setzt u.a. voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut ist und sich im Alltag in Wort und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann (Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben: Niveau A2). Zur Prüfung dieser Voraussetzungen arbeiten wir mit der bildungswerkstatt zürich zusammen, welche die Einbürgerungsprüfungen durchführt.

Weitere Informationen zu den Einbürgerungsprüfungen finden Sie unter den Dokumenten.

WICHTIG: Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die erforderlichen Prüfungen bereits vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs ablegen und die Mitteilung über die absolvierte Prüfungen mit dem Gesuch einreichen sollen.

Gesuchsprüfung durch den Gemeinderat
Wenn die Unterlagen und Dokumente zur Einbürgerung vorliegen, schickt uns das Gemeindeamt des Kantons Zürich Ihr Einbürgerungsgesuch zu. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, lädt Sie der Gemeinderat zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem er Ihre Integration mündlich prüft. 

Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über Ihre Aufnahme ins Bürgerrecht der Gemeinde Urdorf. Ihr Gesuch wird nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur weiteren Prüfung an den Kanton Zürich sowie an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergeleitet.

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