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Einbürgerung Schweizer/innen

Voraussetzungen
Die grundlegenden Voraussetzungen für den Erwerb des Urdorfer Bürgerrechts sind:

  • Seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz in Urdorf (für Jugendliche im Alter zwischen 16 und 25 Jahren genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich)
  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein
  • Unbescholtener Ruf (keine Strafregistereinträge, keine oder lediglich geringfügige Einträge im Betreibungsregister)


Formulare
Das Bürgerrecht der Gemeinde Urdorf können Sie mittels Gesuchsformular beim Gemeinderat beantragen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf dem Formular.

Strafregisterauszüge können bei der Post oder direkt online auf www.strafregister.admin.ch bestellt werden.

Sollten Sie auf den bzw. die bisherigen Bürgerort/e verzichten wollen, bitten wir Sie, Ihrem Gesuch pro Bürgerort auf den Sie verzichten möchten eine Verzichtserklärung beizulegen. Sie können einen Teil oder alle bisherigen Bürgerorte beibehalten, sofern dies die Gesetzgebung des entsprechenden Kantons erlaubt. Auskünfte dazu erhalten Sie bei dem für Ihren bisherigen Heimatort zuständigen Zivilstandsamt.

Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beträgt Fr. 250.– pro Person. Bewerberinnen und Bewerber bis zum vollendeten 25. Altersjahr bezahlen eine reduzierte Gebühr von Fr. 125.–. Kinder unter 18 Jahren im Gesuch der Eltern bezahlen keine Gebühr. Ebenfalls gebührenfrei ist die Einbürgerung für Schweizerinnen und Schweizer, die seit zehn oder mehr Jahren ununterbrochen in Urdorf wohnhaft sind.

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