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Erleichterte Einbürgerung Ausländer/innen

Die erleichterte Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. Der Schweizer Ehemann oder die Schweizer Ehefrau muss bereits vor der Heirat Schweizer oder Schweizerin gewesen sein.
  • staatenlose Kinder 
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils
  • Personen der dritten Ausländergeneration

Zur Klärung, ob dieses Verfahren für Sie zur Anwendung kommt, finden Sie auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich einen Einbürgerungs-Checker (Kann ich mich einbürgern lassen?).

Kommt dieses Verfahren für Sie in Frage? Dann informieren Sie sich direkt bei uns über die erleichterte Einbürgerung. Gerne können wir Ihnen die Gesuchsformulare am Schalter abgeben oder Ihnen per Post zukommen lassen.

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