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Lebensbescheinigung

Mit der Lebensbescheinigung wird bestätigt, dass eine Person noch am Leben ist. Die Bescheinigung wird vor allem im Verkehr mit Versicherungen, zum Beispiel für Rentenansprüche, benötigt. Sie wird von den Einwohnerdiensten gegen eine Gebühr von Fr. 30.– ausgestellt. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache unter Vorweisung eines amtlichen Ausweispapiers mit Foto nötig.

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