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Verlängerung Ausländerausweis
Ausländische Staatsangehörige
Einreise/Stellenantritt und Stellenwechsel:
Informationen dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Verlängerung der Ausländerausweise
Verfallsanzeige wird 2 Monate vor Ablauf vom Staatssekretariat für Migration verschickt.
Verlängerung EU/EFTA, B + C:
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:
- Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Verlängerung Drittstaaten B + C
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:
- Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Verlängerung EU/EFTA, L
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:
- Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben (am Schalter erhältlich)
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Verlängerung Drittstaaten, L:
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:
- Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben (am Schalter erhältlich)
- gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Arbeitsvertrag
- Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Link zur Gebührenordnung: Ausländerrechtliche Gebührenordnung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |