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Verlängerung Ausländerausweis

Ausländische Staatsangehörige

Einreise/Stellenantritt und Stellenwechsel:
Informationen dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Verlängerung der Ausländerausweise
Verfallsanzeige wird 2 Monate vor Ablauf vom Staatssekretariat für Migration verschickt.

Verlängerung EU/EFTA, B + C:
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:

  • Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben
  • gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Verlängerung Drittstaaten B + C
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:

  • Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben
  • gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Verlängerung EU/EFTA, L
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:

  • Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben (am Schalter erhältlich)
  • gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Verlängerung Drittstaaten, L:
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Benötigte Unterlagen:

  • Verfallsanzeige ausgefüllt und unterschrieben (am Schalter erhältlich)
  • gültiger Reisepass oder gültige Identitätskarte
  • Ausländerausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Gebühren: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

 

Link zur Gebührenordnung: Ausländerrechtliche Gebührenordnung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

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