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Parkieren auf öffentlichem Grund

Weisse Zone:
In der weissen Zone beträgt die maximale Parkdauer fünf Stunden. Diese gilt an 365 Tagen im Jahr während 24 Stunden. Für das Parkieren bis zu maximal fünf Stunden gilt die Parkscheibenpflicht (wo signalisiert). Die Parkscheibe ist gut sichtbar hinter die Frontscheibe anzubringen.

Das Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund finden Sie unter den Dokumenten.

Dauerparkkarten und besondere Parkkarten für Parkzone 1:
Die Dauerparkkarten werden ausschliesslich an angemeldete Anwohner/innen und ortsansässige Firmen für auf ihren Namen und ihre Adresse immatrikulierten leichten Motorwagen ausgestellt. Eine physische Hinterlegung der Parkbewilligung im Fahrzeug erfolgt nicht mehr. Die digitale Parkkarte wird dem Kontrollschild online zugewiesen. Für Dauerparkkarten müssen Sie sich online registrieren. Falls bei der Beantragung der Dauerparkkarte die Checkbox "Erinnerung zur Verlängerung per Mail" aktiviert wurde, erhalten Sie vor Ablauf der gelösten Dauerparkkarte eine Erinnerungsmail mit entsprechendem Zahlungslink. Dauerparkkarten können Sie unter folgendem Link erwerben:

Hier gelangen Sie zum Webportal

Besucherparkkarten (Tagesbewilligung):

Für Besucher und auswärtige Firmen werden besondere Parkkarten angeboten. Eine Besucher-Tagesbewilligung berechtigt zum Parkieren während 24 Stunden ab dem Ausstellungszeitpunkt. Keine Gültigkeit besitzt die Parkkarte insbesondere in den Industriezonen und auf jenen Parkflächen, wo grundsätzlich eine Gebührenpflicht (Parkuhren, Ticketautomaten) besteht. Danach ist das Fahrzeug wieder in den Verkehr einzufügen. Für Anhänger und Motorräder können keine Tagesparkkarten erworben werden. Nicht als Besucher gelten Anwohner mit auswärtigem Firmenfahrzeug.

Besucherparkkarten können Sie unter folgendem Link erwerben:

Hier gelangen Sie zum Webportal

Eine physische Hinterlegung der digitalen Parkbewilligung im Fahrzeug ist nicht mehr nötig. Die digitale Parkkarte wird dem Kontrollschild online zugewiesen.

Es gibt keine physischen Parkkarten mehr. Bereits gelöste Papierparkkarten behalten ihre Gültigkeit und müssen weiterhin hinter der Frontscheibe gut sichtbar hinterlegt werden. Die alten QR-Einzahlungsscheine dürfen nicht mehr verwendet werden. Bei Fragen oder wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Parkkarten online zu lösen, können Sie sich an die Gemeindepolizei Urdorf wenden.

Zahlungsmittel:

Es kann mit allen gängigen digitalen Zahlungsmitteln bezahlt werden.

Preise:
Parkkarten Einwohner/innen und ortsansässige Firmen, Fr. 30.— pro Monat
Besucherparkkarten, Fr.   2.— pro Besucherparkkarte

Die Dauerparkkarte kann wahlweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich bezogen werden.
Eine Rückerstattung der Gebühr kann nur für nicht angebrochene, volle Monate erfolgen.

Geltungsbereich der Dauerparkkarten und Besucherparkkarten:
Die Dauerparkkarten und die Besucherparkkarten können auf den entsprechend markierten öffentlichen Parkplätzen innerhalb der weissen Zone der Gemeinde Urdorf verwendet werden. Nicht gültig sind die Parkkarten insbesondere in den Industriezonen und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhren, Ticketautomaten). Zudem sind temporäre Signalisationen zu beachten.

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