Inhalt
Privater Gestaltungsplan "Weihermatt"
- Vorschriften Privater Gestaltungsplan "Weihermatt"
- Situationsplan 1:500
- Erläuternder Bericht (Planungsbericht) gemäss Art. 47 RPV
Die Unterlagen liegen während 60 Tagen, von Donnerstag, 19. Oktober 2023 bis Montag, 18. Dezember 2023, in der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus A), Planungsabteilung (UG 12), während den regulären Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Privaten Gestaltungsplan "Weihermatt" äussern. Einwendungen sind schriftlich bis spätestens Montag, 18 . Dezember 2023, (Poststempel) an den Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, 8902 Urdorf, zu richten. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.
Die Unterlagen sind nachstehend unter "Dokumente" abrufbar.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Planungsabteilung | 044 736 51 60 | planen@urdorf.ch |