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Amtliche Publikation: Vorübergehende Verkehrsanordnung Birmensdorferstrasse
Die Gemeinde Urdorf ist durch den Ausweich- und Durchgangsverkehr auf der Birmensdorferstrasse stark belastet. Der Gemeinderat beantragte beim Kanton zehn Massnahmen zur Reduktion der verkehrlichen Belastungen. Seitens Kanton wurde ausschliesslich eine Massnahme – eine zeitlich beschränkte Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf einem Teilabschnitt der Birmensdorferstrasse – als bewilligungsfähig beurteilt und anschliessend durch die Kantonspolizei Zürich verfügt. Diese Massnahme korrespondiert mit dem durch die Stimmberechtigten genehmigten kommunalen Richtplan.
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Betrifft: 8902 Urdorf
Verkehrsanordnung:
Zur Verbesserung des Verkehrsablaufs auf einer Strecke mit grosser Verkehrsbelastung, bedingt durch den Ausbau bzw. die Fertigstellung des Gubristtunnels, wird gestützt auf den Antrag der Gemeinde Urdorf und im Einvernehmen mit dem kantonalen Tiefbauamt folgende vorübergehende Verkehrsanordnung durch die Kantonspolizei Zürich verfügt:
Birmensdorferstrasse, Abschnitt Mühlegasse bis Feldstrasse:
Die Höchstgeschwindigkeit 50 generell wird zur Verbesserung des Verkehrsablaufs auf einer Länge von ca. 750 m auf 30 km/h reduziert. Die Dauer der vorübergehenden Verkehrsanordnung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027.
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24. Juli 2025
Kontaktstelle: Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach,
8090 Zürich
Publizierende Stelle: Gemeinde Urdorf
Zuständige Abteilung: Sicherheitsabteilung