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Wegzug (CH/A)

Wer von Urdorf wegzieht, muss den Wegzug innert 14 Tagen (seit Wegzug) bei den Einwohnerdiensten melden. Die Abmeldung kann online via eUmzugCH oder persönlich am Schalter erfolgen.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache mit den dazugehörigen Dokumenten zwingend.

Weitere Informationen zur Abmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.

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