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Zuzug

Herzlich willkommen!

Bitte melden Sie sich innert 14 Tage seit Zuzug online via eUmzugCH oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste an. Die Abmeldung beim alten Wohnort muss bereits erfolgt sein.

Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter der entsprechenden Dienstleistung.

Hilfreiche Dokumente zum Thema Zuzug finden Sie unter den Dokumenten und Links.

Hundeabgabe

Vor der Anschaffung eines Hundes Haftpflichtversicherung abschliessen mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse. Sich vergewissern…


Vor der Anschaffung eines Hundes

  • Haftpflichtversicherung abschliessen mit mindestens CHF 1 Mio. Deckung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
  • Sich vergewissern, dass der Hund einen Mikrochip trägt und bei der zentralen Datenbank AMICUS gemeldet ist.
  • Abklären, ob es sich nicht um einen Hund der Rassetypenliste II handelt, da die Haltung verboten ist.
  • Hundeschule (bewilligte Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder) suchen für Hunde des Rassetypen I.

Neue Hundehaltende

  • Die Erstregistrierung eines Hundehaltenden erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde. Diese registrieren die Person im AMICUS und generieren eine Personen-ID.

Neuer Hund

  • Ein neuer Hund muss vom Tierarzt gechipt und im AMICUS erfasst werden. Der Tierarzt weist den neu registrierten Hund im AMICUS der entsprechenden Personen-ID des Halters zu.

Pflichten

  • Alle Hunde bzw. alle Welpen müssen vor der Abgabe oder aber spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
  • Hundehaltende sind verpflichtet, ihren Hund (ab drittem Lebensmonat) bei ihrer Wohngemeinde anzumelden. 
  • Hundehaltende müssen bei der Anmeldung des Hundes auf der Wohngemeinde eine Kopie des Hundeausweises (Heimtierausweis oder Impfpass) abgeben.
  • Namens- und Adressänderungen müssen den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde mitgeteilt werden, wobei zudem erwähnt werden muss, dass die Daten im AMICUS-Account ebenfalls angepasst werden müssen (erfolgt nicht automatisch durch die Einwohnerdienste).
  • Wer einen Hund abgibt (z.B. Verkauf, Schenkung etc.) oder neu übernimmt (z.B. Kauf, Geschenk etc.) ist verantwortlich, dies AMICUS zu melden. Ebenso ist ein Todesfall eigenständig einzutragen. Alle Mutationen sind zudem der Gemeinde mitzuteilen.

Gebühren

  • Die Hundeabgabe erfolgt jährlich jeweils für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) im Voraus. Die Jahresabgabe beträgt Fr. 105.- pro Hund. 
  • Für Hunde, welche zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember taxpflichtig werden, ist die Hälfte der Taxe zu entrichten.
  • Wird die Hundehaltung nach Entrichten der Taxe zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni aufgegeben, können die Hundehaltenden die Hälfte der Taxe zurückfordern.
  • Wird ein Hund innerhalb des „Hunde“-Jahres ersetzt oder der Wohnsitz innerkantonal gewechselt, wird keine zusätzliche Taxe fällig.

Ausbildung

  • Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde (Schulterhöhe ab 45 cm und Gewicht über 16 kg; Rassentypenliste I). Die Abschaffung des Sachkundenausweises nach Bundesgericht tangiert die Ausbildungspflicht für Hunde der Rassetypenliste I (grosse oder massige Hunde) im Kanton Zürich nicht. Das heisst, diese Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Zürich müssen weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren.
     
  • WelpenförderungÜbernahme des Hundes als Welpe
    Kursbesuch zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes. WICHTIG: Bei fehlendem Nachweis müssen 20 Lektionen Erziehungskurs besucht werden.
     
  • Junghundekurs: Übernahme des Hundes zwischen der 16. Woche und 18 Monaten
    Kursbesuch zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat des Hundes. WICHTIG: Wird der Junghundekurs nicht besucht, obwohl der Hund bereits im Junghundealter im Kanton Zürich gehalten wurde, muss ein Erziehungskurs im Umfang von 20 Lektionen innert der von der Gemeinde gesetzten Frist besucht werden.
  • Erziehungskurs: Übernahme des Hundes zwischen 18 Monaten und 8 Jahren
    Kursbesuche zwischen 18 Monaten und 8 Jahren. WICHTIG: Wird der Erziehungskurs nicht besucht, setzt die Gemeinde eine Frist zum Nachholen des Kurses.

Zuzug nach Urdorf - Anmeldung

Sie ziehen neu nach Urdorf. Herzlich willkommen! Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei den Einwohnerdiensten melden. Bitte planen Sie für die persönliche …

Sie ziehen neu nach Urdorf. Herzlich willkommen!

Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei den Einwohnerdiensten melden. Bitte planen Sie für die persönliche Anmeldung am Schalter genügend Zeit ein.

Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können alle Einwohnerinnen und Einwohner die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.

Benötigte Dokumente

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Krankenkassen-Police

Ausländische Staatsangehörige

Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • Ausländerausweis/e
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • Kaufvertrag bei Wohneigentum
  • gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
  • Verheiratet: Eheschein
  • Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwet: Todesschein
  • Krankenkassen-Police
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten

Jede Person muss persönlich vorbeikommen.

  • Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
  • Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
  • Krankenkassen-Police
  • Immatrikulations-/Studienbestätigung
  • Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
  • Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung

Zugehörige Objekte