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Bauabteilung

Die Bauabteilung sorgt dafür, dass Private und die öffentliche Hand ihre Bauvorhaben unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebung und der kommunalen Bauvorschriften realisieren können. Sie berät Bauherrschaften in verfahrenstechnischen und baurechtlichen Fragen rund ums Bauen.

Die Aufgaben der Bauabteilung umfassen das Baupolizeiwesen sowie das Baubewilligungsverfahren, das Grundbuch- und Vermessungswesen, den Heimatschutz, die Feuerpolizei, die Beförderungsanlagen, die Reklameanlagen sowie die Anschlussgebühren (Wasser und Abwasser).

Öffnungszeiten

  • Montag bis Mittwoch, 08.30 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 08.30 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 18.30 Uhr
  • Freitag, 07.30 bis 14.00 Uhr (durchgehend)

Personen

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Zugehörige Objekte

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Nummer Name Inkrafttreten
700.1 Bauordnung (BauO) der Gemeinde Urdorf 1. Juli 2009
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