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Abfallentsorgungen in öffentlichen Abfallbehältern: Gesetzeswidrig und unfair
In der Gemeinde Urdorf kommt es immer öfter zu Entsorgungen von privatem Hauskehricht in den öffentlichen Abfallbehältern. Verschiedene Verursacher wurden auch bereits ausfindig gemacht und auf ihr Fehlverhalten hingewiesen.
Wer seinen täglich anfallenden Hauskehricht in öffentlichen Abfallbehältern oder anderweitig statt im offiziellen Gebührensack entsorgt, verhält sich einerseits gesetzeswidrig und andererseits unfair gegenüber allen, die ihren Abfall korrekt bereitstellen.
Die Entsorgung von Hauskehricht in öffentlichen Abfallbehältern, und nicht zu vergessen auch das Littering (Wegwerfen von kleinen Mengen von Abfällen an Ort und Stelle), widersprechen den gültigen Gesetzen und können mit Busse geahndet werden. Ausserdem führt dieses Verhalten zu Mehrkosten, welche die Allgemeinheit tragen muss.
Die öffentlichen Abfallbehälter sind grundsätzlich für denjenigen Abfall gedacht, der unterwegs oder beim Warten an Bushaltestellen anfällt. Die Gemeinde weist nachdrücklich darauf hin, den Hauskehricht korrekt zu entsorgen. Das Altpapier (Zeitschriften, Briefe, Couverts etc.) kann monatlich kostenlos über die reguläre Sammlung entsorgt werden.
Weitere Informationen rund um die Abfallentsorgung in der Gemeinde Urdorf finden Sie hier oder erhalten Sie direkt bei der Werkabteilung, Tel. 044 736 51 22 oder werke@urdorf.ch.