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Sommertage: Beachtung der Ruhezeiten

10. Juni 2021

Mit dem Sommer steht die Zeit bevor, in welcher wir uns wieder vermehrt draussen aufhalten, sei es zum Essen, für Gartenarbeiten oder einfach zum «dolce far niente».

Damit alle diese unbeschwerte Zeit geniessen können, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt. Wir bitten die Bevölkerung daher, beim Aufenthalt im Freien, insbesondere aber bei lärmverursachenden Gartenarbeiten oder grösseren Feiern, die geltenden Ruhezeiten zu beachten.

So ist lärmverursachendes Verhalten von Montag bis Freitag, von 12.00 bis 13.00 Uhr, und am Samstag, von 12.00 bis 14.00 Uhr, untersagt. In den Abendstunden gelten die Ruhezeiten von 20.00 bis 22.00 Uhr (Montag bis Freitag) und ab 18.00 bis 22.00 Uhr am Samstag. Von 22.00 bis 07.00 Uhr, sowie am Sonntag und den weiteren öffentlichen Ruhetagen, ist lärmverursachendes Verhalten nicht erlaubt.

Mit der Beachtung dieser Ruhezeiten leisten Sie einen grossen Beitrag dazu, dass alle Urdorferinnen und Urdorfer eine unbeschwerte Sommerzeit geniessen können. In diesem Sinne danken wir Ihnen für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen wunderbare Sommertage.

Sicherheitsabteilung Urdorf

Schäflibach Urdorf