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Geplante Tarifanpassungsmassnahmen der ZVV: Stellungnahme des Gemeinderates
Das Defizit des Zürcher Verkehrsverbunds ZVV ist aufgrund der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Im Februar 2022 hat der Kantonsrat die Grundsätze über die Entwicklung von Angebot und Tarife im öffentlichen Personenverkehr für die Jahre 2024 – 2027 beschlossen. Darin festgehalten wurde auch, dass die Kostenunterdeckung nach der Pandemie schrittweise wieder gesenkt und der Kostendeckungsgrad erhöht werden soll. Darauf abgestimmt hat das Transportunternehmen Tarifmassnahmen bei Bedarf umzusetzen, soweit es die Marktbedingungen zulassen.
Gestützt auf diese strategischen Vorgaben, hat der ZVV in seiner Finanzplanung 2023 – 2028 regelmässige Tariferhöhungen eingeplant, nachdem die Preise sieben Jahre lang unverändert blieben. Tarifanpassungen sind nun für die Jahre 2024, 2026 und 2028 vorgesehen. Für 2024 wird in der Finanzplanung des ZVV 2023 – 2028 eine Kostenunterdeckung von Fr. 423 Mio. ausgewiesen. Zur Erreichung des Finanzziels ist eine Tariferhöhung von durchschnittlich 3.4 % erforderlich. Vorgesehen sind nun drei Tarifmassnahmen, welche per 10. Dezember 2023 (Fahrplanwechsel) in Kraft treten sollen.
Tarifmassnahme 1: Erhöhung der Fahrpreise um durchschnittlich 3.4 % zur Gewährleistung der finanziellen Zielsetzung des ZVV für die Jahre 2024 und 2025
Für 2024 sollen folgende Tariferhöhungen erfolgen:
- Der Preis von Einzeltickets und Tageskarten soll im Hinblick auf die Einführung eines nationalen öV-Guthabens überdurchschnittlich erhöht werden (Spannweite 2.9 bis 4.5 %).
- Der Preis für Monatsabonnemente soll unterdurchschnittlich angehoben werden. Dies ist auch eine vorsorgliche Abfederungsmassnahme für die per Ende 2024 geplante Abschaffung der rabattierten Multikarten auf Papier. Die Preiserhöhung liegt hier bei 2 und 2.5 %.
- Der Preis der Jahresabonnemente soll im Durchschnitt der Tarifmassnahme (also 3.4 %) erhöht werden. Der Rabatt der Jahresabonnemente gegenüber dem Kauf von 12 Monatsabonnementen wird von 23 auf 22.6 % reduziert. Der Aufpreis von übertragbaren Abonnementen wird gegenüber den persönlichen Abonnementen von 12 auf 15 % erhöht.
Tarifmassnahme 2: Anpassung der Kurzstreckendefinition in der Stadt Winterthur
In der Stadt Winterthur liegt die maximale Kurzstreckendistanz gemäss ZVV-Tarif bei 3200 m, während diese in der Stadt Zürich bei 2000 m liegt. Ausserdem gelten in der Stadt Winterthur innerhalb der besagten Maximaldistanz nur Verbindungen mit höchstens acht Haltestellen als Kurzstrecke.
Die Tarifmassnahme sieht nun vor, die maximale Kurzstreckendistanz in der Stadt Winterthur auf 3000 m zu kürzen und dafür die bestehende Praxis der maximalen Haltestellen innerhalb dieser Maximaldistanz aufzuheben. Die Massnahme ist ertragsneutral.
Tarifmassnahme 3: Einführung einer «Tageskarte Kalendertag» für das automatische Ticketing
Vor fünf Jahren wurde, im Rahmen des Markttests zum automatischen Ticketing, im ZVV-Tarif als Provisorium die «Tageskarte Kalendertag» aufgenommen. Inzwischen hat sich das automatische Ticketing als Verkaufskanal gut etabliert und die «Tageskarte Kalendertag» wurde von den Fahrgästen gut akzeptiert. Sie soll nun deshalb definitiv eingeführt werden. Die definitive Einführung stellt eine reguläre Tarifänderung dar, hat aber für die Fahrgäste keine Auswirkungen.
Der Gemeinderat Urdorf hat in seiner Stellungnahme an den ZVV die Tarifmassnahme 1 abgelehnt, mit der Begründung, dass sich die Passagierzahlen von der Pandemie erholt haben. Es ist der falsche Zeitpunkt um Preisaufschläge durchzusetzen. Im Zuge der teilweise massiv steigenden Preise soll man den Pendler nicht zusätzlich belasten, da dies die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs mindert. Das wäre ein falsches Signal im Zuge der Klimadiskussion. Vielmehr soll ein strukturelles Finanzierungsdefizit durch den Steuerhaushalt finanziert werden.
Den Tarifmassnahmen 2 und 3 hat der Gemeinderat zugestimmt.
Für Fragen steht Ihnen die Werkabteilung, unter Tel. 044 736 51 22 oder werke@urdorf.ch, gerne zur Verfügung.