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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Aktuell und um Wildtiere bei der Brut- und Setzzeit nicht zu stören, besteht vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter Entfernung vom Wald) Leinenpflicht für Hunde. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.
Mehr Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html
Sicherheitsabteilung
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 55.66 kB) | Download | 0 | Merkblatt Leinenpflicht |