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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli
Um Wildtiere zu schützen, besteht vom 1. April bis am 31. Juli im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.
Als Waldrand wird ein Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sicherheitsabteilung
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40 kB) | Download | 0 | Merkblatt Leinenpflicht |