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Feuerverbot im Wald und Waldesnähe gilt weiterhin

10. Juli 2026
Das durch den Kanton am 26. Juni 2026 erlassene absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt bis auf Widerruf.

Seit längerer Zeit hat es im Kanton Zürich keine nennenswerten Niederschläge gegeben. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und für die Jahreszeit sehr warmen Wetter herrscht grosse Trockenheit. Gemäss den aktuellen Prognosen ist kurzfristig keine nachhaltige Entspannung der Situation zu erwarten.

Das Feuerverbot umfasst:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.
  • Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer, 1.-August-Feuer) gilt ein Abstand von 200 Meter zum Waldrand.
  • Von diesen Bestimmungen ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Geräte in jedem Falle kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt sein müssen (z.B. auf befestigen Plätzen).

In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot aktuell nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten (bspw. Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen, Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen, Grillasche nicht unachtsam entsorgen usw.). Und bei Wind ist ganz auf Feuer im Freien zu verzichten.

Die allgemeinen VerhaltensregelnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Umgang mit Feuer sind einzuhalten. Die aktuelle Gefahrenstufe und die Massnahmen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) einsehbar: www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Der Gemeinderat ruft die Bevölkerung ebenso auf, umsichtig und sparsam mit dem Trinkwasser umzugehen (bspw. Verzicht Autos und Vorplätze zu waschen, Rasenflächen, Sträucher und Gärten allgemein minimal oder nicht bewässern, Verzicht Swimming-Pools zu befüllen, Reduktion des Wasser-Haushaltsverbrauchs auf ein Minimum usw.).

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für eine vorläufig freiwillige Unterstützung dieser Trinkwasser-Massnahmen.

Die Gefahrensituation wird weiterhin beobachtet und beurteilt.

Umweltabteilung