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Amtliche Publikation: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Urdorf für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

3. Juni 2024

Mit Beschluss vom 27. Mai 2024 hat der Bezirksrat Dietikon dem Gesuch von Thomas Hächler um Entlassung aus dem Gemeinderat Urdorf auf Ende 2024 entsprochen. Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde wurde eingeladen, eine Ersatzwahl anzuordnen und dem Bezirksrat das neu gewählte Mitglied mitzuteilen.

Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie der Gemeindeordnung (GO) der Politischen Gemeinde Urdorf durchgeführt. Stimmberechtigt und wählbar sind Personen, die ihren politischen Wohnsitz in Urdorf haben und hier über die politischen Rechte verfügen.

Die Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Urdorf werden aufgefordert, dem Gemeinderat Urdorf, Bahnhofstrasse 46, Postfach, 8902 Urdorf, die Wahlvorschläge innert 40 Tagen ab dem Datum dieser Publikation schriftlich einzureichen.

Auf einem Wahlvorschlag darf höchstens eine wählbare Person genannt sein. Die oder der Vorgeschlagene ist mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse zu bezeichnen. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten, die ihren politischen Wohnsitz in Urdorf haben, unterzeichnet sein. Personen, die einen Wahlvorschlag unterzeichnen, geben Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse an und fügen ihre Unterschrift hinzu. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Die Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Urdorf, Bahnhofstrasse 46, Gebäude A, Büro OG 14, per E-Mail unter praesidial@urdorf.ch oder auf der Webseite der Politischen Gemeinde Urdorf (www.urdorf.ch) unter Behörden/Abstimmungen und Wahlen, 22. September 2024, bezogen werden.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen angesetzt, innert welcher frühere Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss GPR erfüllt, erklärt der Gemeinderat Urdorf als wahlleitende Behörde die vorgeschlagene Person als gewählt. Andernfalls wird am 22. September 2024 ein Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung der Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten

Gemeinderat Urdorf

 

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