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Amtliche Publikation: Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025

20. Juni 2025

Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juni 2025 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Jahresrechnung 2024: Genehmigt

Das Versammlungsprotokoll kann nach der Prüfung und Unterzeichnung durch die Stimmenzähler im Gemeindehaus eingesehen werden.

Die Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte kann innert 5 Tagen schriftlich mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz geltend gemacht werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeindeversammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden sind. Im Übrigen kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Rekursschrift ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen.

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